Handeln des Generellen Forstbezirks ermöglichen eine stabile Tätigkeit von UAB „Juodeliai“
In der Industrie der Holzverarbeitung werden bis jetzt die Reden über Verlüste nicht still, entstandene durch am 8. August 2010 durchfegten Sturm. Um Folgen der Naturgewalt zu liquidieren, wurden nicht nur die Forstbezirke gezwungen, zusätzliche Handlungen zu ergreifen, sondern auch die Holzverarbeiter, einschließlich die Hersteller der Abbinden der Holzpaletten. Es wurde erörtert, wie lange man den Rohstoffmangel fühlt, ob die Folgen der Naturgewalt zeitnah entfernt werden, und dementsprechend wurden planmäßige Verkäufe korrigiert.
Die Situation wurde dank des Generellen Forstbezirks stabilisiert, welches zeitnah auf die gestaltete Situation reagierte und schnell die notwendigen Entscheidungen getroffen hat. Die Anordnung des generellen Oberförsters „Über die Handlungen des Oberförsters während der Liquidation der Auswirkungen des Sturmes vom 8. August 2010“ vom 24. August 2010 versicherte, dass die vertraglichen Verpflichtungen wegen des Kaufs und Verkaufs des Rundholzes erfüllt werden. Durch diese Anordnung ermutigt arbeiten die Forstbezirke eng mit den Käufern von Rundholz zusammen, indem sie die dreiseitigen Verträge unterzeichnen und somit gewährleisten, dass die vorgesehenen Verpflichtungen erfüllt werden.